Homöopathische und anthroposophische

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten homöopathische und anthroposophische Arzneimittel weiterhin nur in Ausnahmefällen. Die seit Januar geltende Regelung besagt, dass nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel von den Krankenkassen gezahlt werden. Die Kosten für rezeptfreie Medikamente (hierzu gehören homöopathische und anthroposophische Präparate) werden bei bestimmten Erkrankungen nur ausnahmsweise übernommen. Und auch nur dann wenn sie in einer für die Erkrankung bestimmten Liste erfaßt sind.
Viele Menschen sehen darin eine unzulässige Benachteiligung der Therapierichtungen Homöopathie und Antroposophie. Auch stelle diese Regelung eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Versicherten dar. Ganz abgesehen davon, sind viele verschreibungsfreie Arzneimittel nicht nur gut wirksam, nebenwirkungsarm und meist preiswert, sie sind bei vielen Krankheiten ganz einfach auch das Mittel der Wahl.