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Phänomen „Überschwängerung“

Ein „bisschen schwanger“ – das geht nicht. Aber eine Frau kann tatsächlich „überschwanger“ sein. Der Fall eines Mannes sorgte in diesem Zusammenhang vor einigen Wochen für Schlagzeilen. Er hatte eine Vaterschaftsklage angestrengt und gewonnen. Er muss nur für eines von drei Kindern Unterhalt bezahlen. Die drei Kinder sind Drillinge. Nachdem eines von ihnen verstorben ist, sind die beiden verbliebenen nun zehn Jahre alt. Früh hatte sich abgezeichnet, dass sich nur zwei von ihnen ähnlich sehen.
Das Gericht sah es nach einem DNA-Test nun als erwiesen an, dass die Drei von verschiedenen Vätern stammen:
Hat eine Frau während ihrer empfängnisbereiten Phase innerhalb von 24 Stunden Sex mit zwei Männern, können die Eizellen von den Spermien der verschiedenen Männer befruchtet werden. Medizinisch spricht man in diesem Fall von „Überschwängerung“. So kam es auch, dass die Frau Drillinge von zwei verschiedenen Vätern gebar.