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Sterbebegleitung versus aktive Sterbehilfe

Als erster Staat der Welt haben die Niederlande den Ärztinnen und Ärzten es gestattet aktive Sterbehilfe zu leisten, sofern es bei den Patienten keine Aussicht auf Heilung gibt und sie unter starken Schmerzen leiden. Von der deutschen Ärzteschaft wurden Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung erarbeitet. Diese regeln die ärztlichen Pflichten beim Umgang mit Sterbenden, sowie die Ermittlung des Patientenwillens oder den Umgang mit einer Patientenverfügung. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine verbindliche Richtlinie, sondern vielmehr um Empfehlungen an den einzelnen Arzt. In Deutschland wird die aktive Sterbehilfe von der Ärzte größtenteils abgelehnt. Die Aufgabe des Arztes wird vielmehr in der Aufgabe Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Gesundheit zu schützen, gesehen. Nach Ansicht vieler Mediziner sollten die Aufgaben und Möglichkeiten in der palliativ-medizinischen Versorgung näher definiert werden, anstatt die Diskussion über Euthanasie zu vertiefen. Die Geschichte Deutschlands und die Einbindung von Medizinern in sogenannte Euthanasieprogramme zur Zeit des Nationalsozialismus sollten uns zu einem sensiblen Umgang mit diesem Thema bewegen