Geld für Gegensprechanlage

Bei bettlägerigen Patienten muss die Pflegeversicherung die Installation einer häuslichen Gegensprechanlage übernehmen, so entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Die Anlage verbessere die Lebensqualität der Betroffenen und fördere die Selbstständigkeit, begründete es im Urteil. Die von der Pflegeversicherung vorgeschlagene Notrufanlage sei keine vergleichbare Alternative.