Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glucosamin werden in Deutschland und in der Europäischen Union mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben („Health Claims“) vertrieben. So sollen die Produkte nach Angaben der Hersteller beispielsweise zur Erhaltung der Beweglichkeit der Gelenke beitragen. „Glucosamin-haltige Nahrungsergänzungsmittel bergen auch für Patienten, die Cumarin-Medikamente einnehmen, ein Gesundheitsrisiko“, sagt der Präsident des BfR, Andreas Hensel. „Glucosamin kann die blutgerinnungshemmende Wirkung der Medikamente verstärken und zu Blutungen führen.“
Glucosamin ist ein Aminozucker, der als Arzneimittel bei Arthrosen im Knie verwendet wird. In Mengen, die unterhalb der pharmakologischen Wirkung liegen, wird Glucosamin zudem in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt; Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hatte das BfR auf das gesundheitliche Risiko hingewiesen, das mit Glucosamin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln verbunden ist. In seinen Stellungnahmen hatte das BfR Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen als Risikogruppe benannt.