Herzkrank ans Steuer: wann unbedenklich, wann womö

Herzerkrankungen können Ursache von Verkehrsunfällen sein, etwa wenn ein Autofahrer wegen eines akuten Herzinfarkts oder ein Patient mit implantiertem Defibrillator (ICD) wegen einer Schockabgabe plötzlich fahrunfähig wird. Allerdings sind herzkranke Menschen nicht grundsätzlich aufgrund einer Erkrankung am Herzen fahruntüchtig. Sie müssen jedoch wissen, ob sie mit ihrer Erkrankung – wenn auch eingeschränkt – Auto fahren dürfen oder ob sie auf ihr Fahrzeug verzichten müssen, weil ein Gefährdungsrisiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer besteht. Aufklärung über eine Fahreignung erhalten Patienten von ihrem Arzt. Ein neues Positionspapier erleichtert die Einordnung und Bewertung.
Auto unverzichtbar
„Das Auto ist für sehr viele Herzpatienten im Alltag privat wie beruflich unverzichtbar. Wer sich mit einer Herzerkrankung ans Steuer setzen möchte, sollte vorher unbedingt eine Fahreignung mit dem Arzt klären, um eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und der anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dazu bedarf es aber einer Beurteilungsgrundlage nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand“, betont der Kardiologe Prof. Dr. med. Hans-Joachim Trappe von der Ruhr-Universität Bochum, Mitautor des eines entsprechenden Positionspapiers und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Wir wollen damit Ärzten, Patienten und Gutachtern eine bessere Beurteilungsgrundlage geben, indem wir die Dauer einer Fahruntüchtigkeit genauer begründen.“
Neue Empfehlungen geben Sicherheit
Die Empfehlungen beziehen sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z. B. nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder gar nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und arteriellen Bluthochdruck.
Das Positionspapier ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für behandelnde Ärzte, die Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf eine fehlende Fahreignung hinweisen und dies auch dokumentieren müssen. Umgekehrt machen sich Patienten im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde.