Mehr Geld für Hörhilfen

Die Krankenkassen verbessern die Versorgung Schwerhöriger: Ab 1. November 2013 gilt für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Festbetrag von 784,94 Euro statt bisher 421,28 Euro. Das hat jetzt der GKV-Spitzenverband, der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, beschlossen. Festzuschüsse gibt es für Hörgeräte, die gewisse technische Mindestforderungen erfüllen. Außerdem ist der Aufwand für die Nachsorge nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert vergütet.
Erwachsene Versicherte, die fast taub sind, profitieren bereits seit 1. März 2012 von den Verbesserungen