Verbraucherzentralen: Nur Apotheken

Im Land ist das Steiger-Fieber ausgebrochen: Alles was nicht niet- und nagelfest ist, wird in den so genannten Auktionshäusern im Internet feilgeboten. Wer sich nun eine abgewetzte Strickjacke kaufen möchte, fein. Das ist das eine. Wenn aber Medikamente, teils angebrochene Schachteln von Privatpersonen, vertickt werden, dann ist das eine andere Sache. Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) hat jetzt Stichproben bei verschiedenen Versteigerungen gemacht – und die Ergebnisse sind nicht die Besten. Also, Augen auf beim Pillenkauf im WWW.
Unheil ein Mausklick entfernt
Der Schnäppchenjäger im Netz sei nur einen Mausklick von gesundheitsgefährdenden Dosierungen und unkalkulierbaren Nebenwirkungen entfernt, so das Fazit der VZ NRW. Beispiel: Eigentlich dürfen Privatpersonen keine Medikamente verkaufen. Im Internet waren aber etwa Antibabypillen problemlos zu ersteigern.
Selbst bei Auktionsangeboten von Apotheken lief einiges schief. Zum Beispiel fehlende Kontrolle bei der Bestellung: Wurde viel verkauft, gab es Rabatte und Zugaben. Da ist dann niemand der fragt, warum so viele Schlaf- oder Schmerztabletten gewünscht werden. So sollte es aber sein.
Die Forderung der Verbraucherschützer lautet daher: Medikamente dürfen grundsätzlich nicht bei einer Versteigerung unter den Hammer kommen. Außerdem müssten ebay & Co. sicherstellen, dass niemand außer Apothekern Medikamente in den Handel bringen kann.
Was das Angebot hergibt
Bei ebay etwa sind die Regale voll: Schmerz-, Schlaf- und Grippemittel zu finden ist gar kein Problem. Rund 130 Apotheken locken damit, den Leidgeplagten per Pille beschwerdefrei zu bekommen. Aber: „Mengenbeschränkungen gibt’s beim Online-Medikamentenkauf offenbar nicht“, moniert die Verbraucherzentrale NRW. 15 Packungen à 20 Schlaftabletten hätten problemlos in einem Wurf ersteigert werden können. Das sind 300 Tabletten. Wobei Experten empfehlen, nicht mehr als ein oder zwei vor dem Schlafengehen zu nehmen. Und das dann auch nicht länger als einige Tage. Jeder Apotheker würde bei solch einer Bestellung hellhörig – und nachfragen. Im Internet ist niemand, der darüber wacht. Der Hintergrund: Experten schätzen, dass zwischen 3,5 bis zehn Prozent aller Dialyse-Patienten ihre Nieren durch zu viele Schmerzmittel geschädigt haben.
Billiger ist nicht besser
Zwar nimmt jeder gern Rabatte, aber wenn es um die Gesundheit geht, sollte Vorsicht geboten sein. Auch die Praxis, statt der Hustenbonbons als kleine Aufmerksamkeit ein gängiges Schmerzmittel auszugeben, ist bedenklich. Zudem fand die VZ Apotheker, die nicht verschreibungspflichtige Medikamente versteigerten. Dies hat die Verbraucherschützer verwundert: „Kein Apotheker kann dafür stehen, dass Verbraucher durch den Reiz des Mitbietens und das Fiebern um den Zuschlag zum Kauf von Arzneimitteln verleitet werden.“
Weitere Kritikpunkt: Auch Privatpersonen verhökerten Medikamente. Das ist eigentlich gesetzlichen verboten. Antibabypillen – zum Teil bereits angebrochene Packungen – führten die Hitliste an. Zwar merkt die VZ an, dass die Sicherheitssysteme zumindest bei ebay meist nach ein bis zwei Tagen wirkten. Aber wer den Button „Sofortkauf“ drückte, kam dem zuvor. Diese Praxis muss laut VZ abgeschafft werden.
Fazit: Wer mehr Sicherheit wünscht, sollte sich an die deutschen Onlineapotheken halten. Die sind qua Gesetz an Sicherheitsrichtlinien gebunden. Oder direkt zu seiner Hausapotheke gehen.