Verwechslungsgefahr Notfallnummer

Angesichts der neuen, bundesweit einheitlichen neuen Rufnummer 116 117 („Notdienstnummer“) für den Ärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst warnt die Deutsche Herzstiftung vor einer Verwechslung dieser Rufnummer mit der Notrufnummer 112 des Rettungsdienstes bzw. der Feuerwehr, was fatale Folgen haben könnte. Die 112 diene nach wie vor dem Notfall – etwa bei schwerem Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Die 116 117 ist dann zu wählen, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, mit der man normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würde, aber die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, z. B. bei einer akuten Magenverstimmung während der Feiertage oder unerwartet hohem Fieber am Wochenende etc.