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Das Reinheitsgebot bei Bier

Im Mittelalter herrschten unter den Bierbrauern absonderliche Sitten. Um dunkleres Bier zu erhalten, wurde es beispielsweise mit Ruß versetzt. Kreidemehl sollte umgeschlagenes Bier wieder auf geschmackliche Höhen bringen. Bereits im 13. Jahrhundert wurden in einigen Städten und Kreisen daher Regelungen zu den erlaubten Inhaltsstoffen von Bier getroffen. Am 23. April 1516 wurde letztlich das bayrische Reinheitsgebot für Bier verfügt. Es gilt in seiner Grundform bis heute und zählt damit zu den ältesten lebensmittelrechtlichen Regelungen in Deutschland. Nach dem Reinheitsgebot dürfen nur vier Zutaten zum Bierbrauen verwendet werden: Hopfen und Malz, sowie Wasser und Hefe. Seit 1923 ist das Reinheitsgebot im Deutschen Biersteuergesetz verankert. Das Malz stammt meist aus der Gerste, es gibt aber auch Weizenbier. Die darin oft auch enthaltene Hefe fällt streng genommen nicht unter das Reinheitsgebot.