Neuerungen im Impfpass

Seit dem 15. Juni dieses Jahres schreiben die überarbeiteten internationalen Gesundheitsbestimmungen vor, die bisherige Gelbfieber-Impfbescheinigung durch ein neues Zertifikat zu ersetzen. Darin sollen nicht nur die Gelbfieberimpfung, sondern auch andere vorgeschriebene Impfungen oder Prophylaxe-Maßnahmen eingetragen werden können.
Zurzeit ist die Gelbfieber-Impfung die einzige, deren Nachweis im Internationalen Reiseverkehr von einigen Ländern bei der Einreise gefordert wird. Eine Nachweispflicht besteht darüber hinaus nur noch für die Meningokokken-Impfung (gegen die Serogruppen A, C, W 135 und Y) vor Pilgerreisen nach Mekka (Hadj).
Falls kurzfristig auch anderweitige Impfmaßnahmen notwendig werden sollten, steht mit dem neuen Zertifikat eine Dokumentationsmöglichkeit zur Verfügung. Für eine Übergangszeit werden noch beide Bescheinigungen – die „alte” Gelbfieberimpfbescheinigung und das neue Zertifikat – im Impfbuch enthalten sein, bevor die neue Bescheinigung die alte ganz ersetzen wird.
Neu im Impfpass sind darüber hinaus zwei Seiten, in denen Impfungen für Jugendliche eingetragen werden können. Sie waren früher mit den Impfungen im Säuglings- und Kindesalter zusammengefasst. Damit umfasst das Impfbuch nun 24 statt wie früher 20 Seiten.