Orangensaft aus dem Kühlregal -

Fruchtsäfte in den Kühlregalen der Supermärkte verheißen Frische pur. Doch jeder zweite Orangensaft ist „mangelhaft“. Das veröffentlichte nun die Stiftung Warentest nach einer Untersuchung von 14 Direktsäften – sieben Orangen- und sieben Blutorangensäften – aus dem Kühlregal. Nur vier Produkte waren „gut“.
Die Fruchtsäfte im Test sind alle pasteurisiert, das heißt kurzzeitig erhitzt und damit haltbar gemacht. Wenn es keine frischgepressten Säfte sind, warum dann kühlen? Der Geschmack verschlechtert sich während der Lagerung. Kälte verlangsamt diesen Prozess. Die gekühlten Säfte schmecken zwar den Konsumenten überwiegend gut, sind aber längst nicht fehlerfrei. Fremdartig, verdorben, vergoren, hitzebehandelt oder schalig – so beschrieben die geschulten Verkoster die Produkte.
Die Aromaanalyse brachte Gewissheit: Acht Säfte enthielten reichlich Schalenöl, drei davon so viel, dass sie der Fruchtsaftverordnung nicht entsprechen. Das Schalenöl gelangt während des Pressens in den Saft oder wird zugesetzt. Es soll die Frische des Saftes bewahren und verleiht ihm eine kräftige Farbe. Der Nachteil: Im Mund verursacht das Schalenöl ein Zusammenziehen – der Saft ist adstringierend. In einem Direktsaft fanden die Tester Fremdwasser – Qualitätsurteil: „Mangelhaft“. Bei zwei Säften kritisierten sie eine falsche Herkunftsangabe.
Fazit der Untersuchung: Den Geschmack eines frischgepressten Orangensaftes sucht man bei den gekühlten Säften vergebens. Mehr Vitamin C enthalten sie auch nicht. Wer auf Fruchtfleisch keinen Wert legt, kann zu den „guten“ Orangensäften aus Konzentrat greifen, die sind meist preiswerter.