Patienten müssen für versäumte Termine

Erscheint ein Patient nicht zum vereinbarten Termin beim Zahnarzt ohne ausreichende Entschuldigung, so muß er ein Ausfallhonorar an den Arzt entrichten, wenn er sich im Anmeldeformular schriftlich verpflichtet hat. Geklagt hatte ein Zahnarzt nachdem ein selbständiger Kaufmann gleich zwei fest vereinbarte Termine nicht wahrgenommen hat. Im Anmeldeformular war ein Ausfallhonorar von 35 Euro pro halbe Stunde bei Absage von weniger als 24 Stunden vereinbart worden. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zugunsten des Arztes mit der Begründung, das der Ausfall des Patienten vergleichbar mit dem Wegfall eines Kundenauftrages sei.
Dieser Einkommensverlust werde durch die vereinbarte Pauschale ausgeglichen.