Psychische Folgen der KZ-Haft

Jahrzehnte nach dem Holocaust sind die schrecklichen Erlebnisse nicht vergessen. Die meisten ehemaligen KZ-Häftlinge leiden noch immer unter den Eindrücken ihrer Gefangenschaft. Immer wieder tauchen Erinnerungen an die grausamen Bedingungen in den Konzentrationslagern, zum Beispiel an die schlechten hygienischen Verhältnisse, die harte körperliche Arbeit oder den quälenden Hunger, auf. Besonders die ständige Todesangst hat sich tief in das Gedächtnis gebrannt.

Viele der ehemaligen Gefangenen können aufgrund dieser traumatisierenden Erfahrungen keinem Beruf mehr nachgehen, da sie Angstschübe erleiden, sobald sie auf Vorgesetzte treffen. Die Konfrontation mit Personen, die über ihr Handeln bestimmen können, löst Panik aus.

Da die angsterfüllenden Erinnerungen auch nach vielen Jahren immer wieder zurückkehren, spricht man von einer „chronischen Angstsymptomatik“. Häufig gehen Probleme im sozialen Umgang mit ihr einher. Besonders Personen, die zur Zeit ihrer Inhaftierung Kinder waren, leiden unter dem sogenannten „Verfolgtensyndrom“, einem ständigen Gefühl der Bedrohung und sozialen Unsicherheit.
Die Entschädigung für die vielfältigen, teilweise massiven gesundheitlichen Störungen, die durch das Nazi-Regime entstanden sind, wird durch das Bundesentschädigungsgesetz geregelt. Aufgrund der besonderen Grausamkeit der damaligen Vorkommnisse unterscheidet sich diese Regelung wesentlich von den Regelungen der Unfallbegutachtung.