Grünes Rezept ist Merkhilfe für Patienten

Infolge der Gesundheitsreform werden von den Krankenkassen nur noch in den wenigsten Fällen Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel übernommen. Viele Präparate, die sich in jahrelanger Anwendung bewährt haben, werden so ausgegrenzt. Trotzdem werden diese Präparate von den Patienten weiterhin regelmäßig eingenommen, da sie wirksam und zumeist auch kostengünstig sind. Da diese Präparate jedoch nicht vom Arzt verordnet werden, so unterliegen sie meist der Selbstmedikation der Patienten. Das die Patienten bei der Selbstmedikation aber auch weiterhin gut beraten sind, bedienen sich mittlerweile fast fünfzig Prozent der Ärzte des "Grünen Rezeptes".
Auf diesem Schein gibt der Arzt Empfehlungen zur Einnahme der nicht verschreibungspflichtigen Präparate, so dass die Patienten auch bei der Selbstmedikation gut beraten sind.
Das Grüne Rezept dient als Merkhilfe für den Patienten hinsichtlich Name, Wirkstoff, Darreichungsform, Packungsgröße etc. Darüber hinaus kann es genutzt werden, um bei der Einkommensteuererklärung eine außergewöhnliche Belastung im Sinne der Abgabenordnung nachzuweisen.