Tabletten teilen ist häufig nicht erlaubt!

Wie oft ist man der Meinung, dass auch die Hälfte einer bestimmten Tablette z. B. zur Kopfschmerzlinderung ausreichen könnte. Doch darf man Tabletten, Kapseln oder Dragees einfach so teilen? Prinzipiell gilt, dass Tabletten deren Teilung vom Hersteller vorgesehen ist, eine vorgegebene Bruchstelle besitzen.
Um die Tabletten an dieser Stelle sauber durchtrennen zu können bekommt man in der Apotheke Tablettenteiler. Andere Präparate hingegen wie z. B. Gelatinedragees, Kapseln mit Kügelchen oder Pulver sowie Filmtabletten dürfen generell nicht halbiert werden, da deren Hülle den Wirkstoff vor der Zersetzung durch die Magensäure schützt.
Kommt der Wirkstoff in Kontakt mit der Magensäure, so kann er erheblich an Wirksamkeit verlieren.