Tattoos und Permanent-Make-Up sind nicht

Sie zieren Rücken, Gesäß oder Oberarm. Sie dunkeln Augenbrauen oder rahmen das Lid – Tätowierungen oder so genanntes Permanent-Make-up. Aber das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR warnt: Die verwendeten Farben sind für diesen Zweck nicht geprüft und das gesundheitliche Risiko sei derzeit wissenschaftlich nur bedingt abschätzbar.

Denn Tätowieren heißt nicht malen, sondern stechen. Mit Nadeln werden Farbpigmente in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht. Von dort können sie in tiefere Hautschichten gelangen und von dort aus wiederum über die Blutbahn im Körper verteilt werden.
Allergische Hautreaktionen oder Entzündungen sind nach Mitteilungen der deutschen Hautärzte die häufigsten unerwünschten Folgen einer Tätowierung. Ausgelöst werden sie meist durch den Stoff Para-Phenylendiamin (PPD). Er wird in Henna zum Abdunkeln verwendet und gelangt folglich beim Anfertigen schwarzer Henna-Tattoos in die Haut. PPD kann durchaus schwere Hauterkrankungen auslösen. Personen, die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können lebenslänglich allergische Reaktionen gegen den Stoff oder gegen Farben mit ähnlicher chemischer Struktur zeigen. Manchmal sind in den Farben auch Metalle enthalten, auf die Personen sensibel reagieren.
Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischungen sowie bestimmte Azo-Farbstoffe, die in Krebs erzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Derartige Azo-Farbstoffe stellen auch bei der Entfernung von Tätowierungen mittels der Lasertechnik eine Gefahr dar. Sie können möglicherweise auch durch Laserstrahlen in
krebserzeugende Amine gespalten werden, die dann über die Blutbahn im ganzen Körper verteilt werden. Weitere mögliche Folgen einer Tattoo-Entfernung sind Narben, Pigmentstörungen der Haut und Entzündungen.
Das BfR weist Verbraucher und insbesondere die Eltern von Jugendlichen und Kindern ausdrücklich auf diese mit Tattoos und Permanent-Make-Up verbundenen Risiken hin. Anders als die Farbstoffe in kosmetischen Mitteln zum Auftragen auf die Haut wie Rouge, Lidschatten oder Eyeliner sind die Farben, die für Tätowierungen und Permanent Make-Up verwendet werden, hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen nicht geprüft.
Auch über die Langzeitwirkung dieser Fremdstoffe im Körper ist bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben.
Während kosmetische Mittel, die auf die Haut aufgetragen werden, durch das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die europäische Kosmetik-Richtlinie und die deutsche Kosmetik-Verordnung gesetzlich geregelt sind, unterliegen Tätowierfarben gegenwärtig noch keiner vergleichbaren Regelung.
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich der Reinheit, Qualität und der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Tätowierfarben. Denn Tattoos und Permanent Make-Up dienen zwar ähnlich wie das Schminken zum Schmücken des Körpers und damit kosmetischen Zwecken. Aber weil die Farben beim Tätowieren in die Haut gespritzt werden, sind sie keine kosmetischen Mittel im Sinne der gültigen gesetzlichen Definition.
Das BfR empfiehlt daher, für Tätowierungen und Permanent-Make-up bis zu einer gesetzlichen Regelung nur Farbmittel zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen Kosmetikrichtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen und die für die Verwendung in kosmetischen Mitteln geprüft und zugelassen sind. Allerdings ist auch damit nicht sicher gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unter www.bfr.bund.de, Menüpunkt „Kosmetische Mittel“.